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AGB – Glow Media GmbH

Stand: 01.09.2025

Praeambel

Was Sie hier lesen, ist der Rahmen unserer Zusammenarbeit (Rahmenvertrag). Er schafft klare, faire Spielregeln. Alles Konkrete – Leistungen, Laufzeiten und Verguetung – halten wir in einem separaten Projektvertrag fest, damit Sie genau das erhalten, was Sie brauchen.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten fuer Vertraege zwischen der Glow Media GmbH, Papieri-Ring 5, 6330 Cham („Anbieter"), und Unternehmern (§ 14 BGB) („Kunde").

(2) Erfasst sind insbesondere Leistungen in den Bereichen Recruiting- und Benefit-Beratung, Performance- und Social-Media-Leistungen, Content-Erstellung (Foto/Video) sowie Web-/Karriereseiten.

(3) Abweichende AGB des Kunden gelten nur bei ausdruecklicher Zustimmung in Textform. Es gilt jeweils die aktuelle Fassung dieser AGB.

§ 2 Vertragsschluss und Vertragsstruktur

(1) Konkrete Angebote des Anbieters sind verbindlich, sofern nicht anders angegeben. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt oder die erste Rechnung bezahlt.

(2) Rahmenvertrag: keine Mindestlaufzeit. Kuendigung mit Frist von 1 Monat zum Monatsende – sofern kein Projekt-/Kampagnenvertrag besteht.

(3) Projekt-/Kampagnenvertraege („Projektvertraege"): Sie regeln konkrete Leistungen, Laufzeiten (z. B. 2 Monate), Preise, Zeitplaene, Korrekturschleifen und Abnahmen. Projektvertraege enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, sofern nicht ausdruecklich verlaengert.

(4) Eine Mindestlaufzeit gilt nur, wenn sie im Projektvertrag ausdruecklich vereinbart ist.

(5) Das Recht zur ausserordentlichen Kuendigung aus wichtigem Grund bleibt unberuehrt.

§ 3 Leistungen und Mitwirkungspflichten

(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Projektvertrag/Angebot.

(2) Der Anbieter kann Leistungen digital erbringen und geeignete Subunternehmer einsetzen; Vertraulichkeit und Datenschutz werden gewahrt.

(3) Der Kunde stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Zugaenge (z. B. Werbekonten), Markenrichtlinien und Ansprechpartner bereit und gewaehrleistet die rechtliche Zulaessigkeit sowie Rechtefreiheit der von ihm bereitgestellten Inhalte. Eine rechtliche Pruefung durch den Anbieter findet nicht statt.

(4) Freigaben: Erfolgt auf eine Freigabeanfrage innerhalb von 3 Kalendertagen keine Rueckmeldung, gelten die Inhalte als freigegeben.

(5) Der Kunde schuetzt Zugangsdaten, Links und Materialien vor Weitergabe an Dritte.

§ 4 Projektvertraege, Verguetung und Zahlung

(1) Preise und Zahlungsmodalitaeten ergeben sich aus dem Projektvertrag oder der aktuellen Preisliste. Alle Preise verstehen sich netto zuzueglich gesetzlicher Umsatzsteuer, es sei denn, es findet das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort faellig und innerhalb von 7 Tagen zu zahlen; vereinbarte Raten sind monatlich im Voraus faellig.

(3) Weist der Kunde eine Unterbrechung/Vertagung an oder verzoegert sich die Leistung aus nicht vom Anbieter zu vertretenden Gruenden (einschliesslich fehlender Mitwirkung). Der Verguetungsanspruch bleibt bestehen. Eine vom Kunden veranlasste Pausierung – insbesondere im Bereich Recruiting – ist nur einmalig und fuer maximal zwei (2) Monate zulaessig. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Projekt als fortgesetzt, und der Leistungszeitraum verlaengert sich entsprechend.

(4) Aufrechnung oder Zurueckbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskraeftig festgestellten Forderungen zulaessig.

§ 5 Besondere Regelungen Recruiting und Benefit

(1) Recruiting- und Benefit-Leistungen (z. B. Funnel/Karriereseiten, Media-Planung, Sourcing, Screening/Terminierung, Prozess- und Interviewberatung, Benefit-Analyse/Policy/Kommunikation) werden im Projektvertrag konkret beschrieben.

(2) Humanoo-Plattform: Das Benefit-Beratungsangebot der Glow kann durch die Nutzung der Plattform „Humanoo" (betrieben von eTherapist GmbH/e-Therapist GmbH) erweitert werden. Fuer die Nutzung der Humanoo-Plattform gelten ausschliesslich die Allgemeinen Geschaeftsbedingungen von Humanoo, abrufbar unter www.humanoo.com/de/allgemeine-nutzungsbedingungen. Soweit erforderlich, schliesst der Kunde hierfuer eine gesonderte Vereinbarung mit Humanoo.

(3) Der Kunde trifft die finalen Auswahlentscheidungen und ist fuer die Einhaltung einschlaegiger Vorschriften – insbesondere des AGG – verantwortlich.

(4) Ein bestimmter Erfolg (z. B. Anzahl Bewerbungen/Einstellungen, ROI) wird nur geschuldet, wenn dies im Projektvertrag ausdruecklich vereinbart ist.

§ 6 Performance Marketing und Social Media

(1) Handelt der Anbieter im Namen des Kunden (z. B. Anzeigen/Posts), stellt der Kunde die erforderlichen Zugaenge/Vollmachten bereit.

(2) Werbebudgets werden grundsaetzlich vom Kunden im Voraus gezahlt, in der Regel direkt an die jeweilige Plattform. Vom Anbieter verauslagte Budgets sind zusaetzlich zum Honorar zu erstatten.

(3) Plattformbetreiber koennen Konten/Werbekonten/Kampagnen sperren oder einschraenken. Dies liegt ausserhalb des Einflussbereichs des Anbieters; der Verguetungsanspruch bleibt unberuehrt.

(4) Der Anbieter darf anonymisierte Kampagnendaten zur Qualitaetsverbesserung und zum Benchmarking nutzen.

§ 7 Content, Nutzungsrechte und Referenzen

(1) Die gestalterische Umsetzung erfolgt nach vorheriger Abstimmung; Anzahl der Korrekturschleifen regelt der Projektvertrag.

(2) Mit Bereitstellung der finalen Version und vollstaendiger Zahlung erhaelt der Kunde – sofern nicht anders vereinbart – fuer die Projektdauer ein einfaches, nicht uebertragbares Nutzungsrecht fuer die im Projektvertrag beschriebenen Zwecke und Kanaele.

(3) Rohmaterial (z. B. RAW-Dateien, offene Projektdateien) ist nicht umfasst, sofern nicht ausdruecklich vereinbart.

(4) Der Anbieter darf den Kunden als Referenz (Name/Logo/Ergebnisse) zu Eigenwerbezwecken nutzen (Website, Social Media, Praesentationen). Der Kunde kann dem jederzeit in Textform mit Wirkung fuer die Zukunft widersprechen (Opt-out).

§ 8 Termine, Abnahme und Verzug

(1) Termine/Fristen werden in Textform vereinbart. Sie beginnen, sobald vereinbarte Vorauszahlungen geleistet und Mitwirkungspflichten erfuellt sind.

(2) Werkvertragliche Leistungen: Teilabnahmen koennen vereinbart werden. Gehen innerhalb von 7 Werktagen nach Abnahmeaufforderung keine substanziellen Maengelruegen ein, gilt die Leistung als abgenommen.

(3) Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter Leistungen bis zum Ausgleich zurueckhalten; weitergehende Rechte bleiben unberuehrt.

§ 9 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschraenkt bei Vorsatz und grober Fahrlaessigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Koerper oder Gesundheit, fuer uebernommene Garantien und bei arglistig verschwiegenen Maengeln.

(2) Bei leichter Fahrlaessigkeit haftet der Anbieter nur fuer die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Haftungsdeckel: Die Haftung des Anbieters ist – mit Ausnahme der in Abs. 1 genannten Faelle – der Hoehe nach auf die jeweilige Auftragssumme des betroffenen Projektvertrags begrenzt.

§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsdurchfuehrung nach den geltenden Vorschriften.

(2) Beide Parteien behandeln nicht offenkundige Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Die Pflicht wirkt ueber das Vertragsende hinaus.

§ 11 Widerrufsrecht

(1) Der Anbieter schliesst Vertraege ausschliesslich mit Unternehmern (§ 14 BGB). Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Muenchen. Das internationale Privatrecht und das UN-Kaufrecht sind ausgeschlossen.

(2) Nebenabreden und Aenderungen beduerfen der Textform.

(3) Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beruehrt die Wirksamkeit der uebrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche, dem wirtschaftlichen Zweck am naechsten kommende Regelung.

(4) Der Anbieter kann diese AGB in zumutbarem Umfang aendern und informiert den Kunden rechtzeitig. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung, gelten die Aenderungen als angenommen.

Glow Careers

Glow Media GmbH

Papieri-Ring 5   6330 Cham

Keferloherstraße 94, 80807 München

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Diese Erfolge sind in der Regel nur möglich, nachdem wir eine Bewerber – Magnet – Analyse basierend auf unserer Erfahrung durchgeführt haben.
Zusätzlich müssen die Handwerksbetriebe bei einer Zusammenarbeit eine entsprechende Mitwirkungspflicht erfüllen.

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Hans Jürgen Sauter
Hans Jürgen Sauter
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